Zwei Regelwerke, die gleichzeitig gelten
Wer Nahrungsergänzungsmittel bewirbt, muss zwei Ebenen im Blick haben. Erstens das Gesetz: In der EU dürfen nur zugelassene Gesundheitsaussagen gemacht werden, und Krankheitsbezüge sind verboten. Die Details stehen in Health-Claims-Verordnung einfach erklärt. Zweitens die Werberichtlinien von Meta, die zum Teil noch strenger sind, vor allem bei Gesundheit, Gewicht und Körperbild.
Was Meta bei Gesundheitsprodukten verlangt
Meta prüft Anzeigen für Gesundheits- und Wellnessprodukte besonders genau. Zu den wichtigsten Regeln gehören:
- Keine unsicheren Substanzen: Produkte, die Meta als unsicher einstuft, dürfen gar nicht beworben werden.
- Keine Vorher-nachher-Bilder und keine unwahrscheinlichen oder unerwarteten Ergebnisse, besonders bei Gewicht und Körper.
- Kein negatives Körperbild: Anzeigen dürfen nicht versuchen, ein negatives Selbstbild zu erzeugen, um Diät-, Abnehm- oder Gesundheitsprodukte zu verkaufen.
- Keine persönlichen Eigenschaften: Formulierungen wie „Hast du Übergewicht?“ oder „Du leidest unter Diabetes?“ sprechen den Betrachter direkt auf Gesundheit oder Körper an und sind nicht erlaubt.
- Altersgrenze bei Abnehmprodukten: Anzeigen für Gewichtsreduktion dürfen sich nur an Erwachsene richten.
Die Richtlinien ändern sich regelmäßig und werden je nach Land unterschiedlich angewendet. Prüfe vor dem Schalten die aktuellen Werberichtlinien von Meta im Transparency Center.
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Typische Ablehnungsgründe und bessere Alternativen
| Wird oft abgelehnt | Bessere Alternative |
|---|---|
| „Bist du ständig müde und erschöpft?“ | „Der Nachmittag, an dem das dritte Meeting und der dritte Kaffee zusammenkommen.“ |
| Vorher-nachher-Foto eines Bauches | Morgenroutine-Szene mit Produkt und Inhaltsstoffen |
| „Heilt deinen Darm in 30 Tagen“ | Zugelassener Claim zu einem enthaltenen Nährstoff, plus Alltagsszene |
| Arzt im Kittel empfiehlt das Produkt | Transparente Erklärung von Dosierung, Herstellung und Prüfungen |
| „Minus 8 Kilo ohne Sport“ | Wie sich die Routine im Alltag anfühlt, ohne Zahlenversprechen |
Creative-Ideen, die trotzdem verkaufen
- Der wiedererkennbare Moment: 23:41 Uhr, todmüde, aber der Kopf läuft noch. Die Zuschauerin erkennt sich wieder, ohne dass du über Schlafstörungen sprichst.
- Das Ritual: Produkt als fester Teil von Morgen- oder Abendroutine. Verkauft Gewohnheit statt Wirkung.
- Transparenz: Was drin ist, wie viel davon und warum, im Rahmen zugelassener Claims. Gerade skeptische Käufer schätzen das.
- Einwand und Antwort: „Ist das nicht nur teurer Kaffee?“ und eine ehrliche Antwort.
- Gründer-Story: Warum es das Produkt gibt, ohne Heilungsgeschichte.
- Echte Bewertungen: mit Namen und Sternen, aber ohne Aussagen, die du selbst nicht machen dürftest.
Mehr Einstiege für solche Ads findest du in den Hook-Ideen für Video-Ads, passende Bildformate in Static Ads, die verkaufen.
KI-Creator in Supplement-Ads
KI-Creator sind auch bei Supplements ein guter Weg, viele Angles zu testen. Es gelten aber dieselben Regeln wie bei echten Personen, plus zwei zusätzliche: Eine KI-Person darf nicht als echte Kundin ausgegeben werden, und realistische KI-Inhalte sollten gekennzeichnet sein. Details stehen in Muss man KI-Werbung kennzeichnen?
Bei AVVEN wird jede Aussage vor der Produktion gegen die Health-Claims-Verordnung und die Meta-Richtlinien geprüft, und alles, was du im Onboarding als No-Go einträgst, landet nie in einer Ad.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lass kritische Claims im Zweifel von einer auf Lebensmittelrecht spezialisierten Kanzlei prüfen.
Häufige Fragen
Darf man Nahrungsergänzungsmittel auf Meta bewerben?
Ja, grundsätzlich schon. Verboten sind Produkte, die Meta als unsicher einstuft, und Anzeigen mit irreführenden oder unzulässigen Aussagen. Dazu kommen die gesetzlichen Regeln, in der EU vor allem die Health-Claims-Verordnung.
Warum werden Supplement-Ads abgelehnt?
Häufige Gründe sind Vorher-nachher-Bilder, unrealistische Ergebnisse, Aussagen über persönliche Eigenschaften wie Krankheiten oder Gewicht des Betrachters und medizinische Heilversprechen.
Darf ich Kundinnen-Erfahrungen zeigen?
Echte Erfahrungen ja, solange sie keine unzulässigen Gesundheitsversprechen enthalten. Erfundene oder KI-generierte Erfahrungsberichte dürfen nicht als echte Kundenstimmen ausgegeben werden.
